Haftung von Suchmaschinen

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, anerkannter Spezialist im Online-Recht, hat heute morgen ein interessantes Urteil zum Thema “Haftung von Suchmaschinen” online gestellt. Das bereits im Februar ergangene Urteil befreit Suchmaschinen von der Pflicht alle Einträge zu prüfen.

Daraus folgert das Gericht, daß eine Haftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes vorliegen kann. Konsequenterweise wurde auch die Geltendmachung von Abmahnkosten diesbezüglich verneint.

Das komplette Urteil sowie die Urteilsbegründung kann hier nachgelesen werden.

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