naja .. in die Dublicate Content falle kannst Du mit RSS Feeds nicht laufen, aber ärgerlich ist es schon, wenn die “Konkurrenz” davon profitiert. Es wäre wirklich mal interessant, wenn ein Rechtsgelehrter ein AGB für die Benutzung von Feeds verfassen würde. Ein AGB deswegen, da Feed ja eine (kostenlose) Dienstleistung darstellen. Es ist immer alles soooo kompliziert.
Eagl. Weitermachen wie bisher.
Matthias
]]>Ich mach mal nen neuen Beitrag zu der Problematik, da können wir dann weiterdiskutieren.
]]>Naja, learning by doing …;-)
Nochmal in kurz: habe auch keine Ambitionen hier nen Präzedenzfall anzugehen, da er es ja “nett” aufbereitet hat.
Unabhängig davon könnte es je nach Feed-Einstellung (bei mir bekommt er per Feed nur Snippets) durchaus zu “duplicate content” Problemchen mit Goolag kommen, da er z.B. bei Matt Cutts die Feed-Postings komplett scrapt und nicht nur die Startseite (incl. Pagination) komplett nachstellt, sondern die einzelnen Artikel auch.
Hier dürfte er allerdings bei “duplicate content” Erkennung durch Goolag sowieso verloren haben, da er sich einen zu relevanten Content-Spender ausgesucht hat …;-)
Finde das Thema echt interessant, werde heute Abend nochmal recherchieren, muss jetzt zu nem Termin - daher auch meine Hektik beim Kopfrechnen …;-))
bis denne, Frank
]]>Streng genommen unterliegt schließlich auch der Inhalt eines Feeds dem Urheberrecht, ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen, die Verwendung irgendwie “freigegeben” zu haben
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das schonmal jemand “durchgesetzt” hat, ein Präzedenzfall täte hier sicherlich not. Nunja, so weit will ich es nicht treiben. Wenn man mich ordentlich verlinkt, dann stört mich das nicht wirklich.
]]>Hatte gestern etwas Ähnliches gesehen, wobei der Anbieter dieses gezielte Feed-Scrapen definitiv dazu nutzt, um sich relevanten Content mit “fremden Federn” aufzubauen - und das auch noch mindestens dreifach, siehe Auflistung “Beliebteste” + “Neueste”.
Er könnte auch genauso direkt auf die aufgeführten Blogs verweisen, hätte er seinen Lesern genauso mit gedient und müsste nicht deren Inhalte teils komplett kopieren.
Er schreibt aber andererseits auch eigenen Content, daher störts mich momentan auch hier noch nicht wirklich - werde aber demnächst wohl mal in meinem Impressum einbauen, daß die online Speicherung meiner Feeds max. 4 Wochen erlaubt ist und dann Miete kostet und derartige Projekte darauf hinweisen.
Mich stört in dem Fall hauptsächlich, daß von den sponsored Links des Blogs über ne Ecke in diesem Fall auch Seiten wie easyseo.de oder intelliseo.de profitieren, die wiederum im BVDW organisiert sind und klassische Metatag-Optimierung und Suchmaschinen-Anmeldung, wie vor 4-5 Jahren aktuell, anbieten
Möchte und werde ich so nicht dauerhaft unterstützen, da ich die selbsternannten Zertifizierungs-Gurus und deren Mitglieder/Angebote nicht mag - um es vorsichtig zu formulieren
Was hältst Du von ner zeitlichen Nutzungseinschränkung hinsichtlich dauerhafter Abspeicherung für Feeds, kann man sowas durchsetzen?
greetz, Frank
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